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FG Münster Urteil v. - 4 K 2376/07 E

Gesetze: GG Art 3 Abs. 1, EStG § 39a Abs. 1

Einkommensteuer:

Keine Lohnsteuerermäßigung für Vorsorgeaufwendungen

Leitsatz

1) Die Einmalzahlung einer sog. Basisrente ("Rürup-Rente") kann gemäß § 39a EStG nicht als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.

2) Die mit dem Ausschluss des Lohnsteuerermäßigungsverfahrens für Vorsorgeaufwendungen verbundenen Nachteile sind sachlich gerechtfertigt. Art 3 Abs. 1 GG ist nicht verletzt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
PAAAD-13394

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