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LAG Schleswig-Holstein Urteil v. - 6 Sa 279/05

Gesetze: BAT § 22; BAT § 23; BAT Verg. Gr. V b FG 10; BAT Verg. Gr. IV b FG 16; BAT Verg. Gr. IV a FG 15 Teil II Abschnitt G (Sozial- und Erziehungsdienst) der Anlage 1 a; SGB VIII §§ 45 ff

Leitsatz

1. Die Aufsicht über Kindertageseinrichtungen stellt einen einheitlichen Arbeitsvorgang dar.

2. Die Aufsicht über Kindertageseinrichtungen ist besonders schwierig i. S. d. Verg. Gr. IV a FG 15 BAT und hebt sich durch ihre Bedeutung aus der Verg. Gr. IV b FG 16 BAT heraus.

Tatbestand

Fundstelle(n):
UAAAD-13349

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