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LAG Schleswig-Holstein Beschluss v. - 5 TaBV 25/02

Gesetze: BetrVG § 40 Abs. 2

Leitsatz

Sofern im Betrieb des Arbeitgebers ein innerbetriebliches elektronisches Informations- und Kommunikationssystem (Intranet) besteht, hat auch der Betriebsrat im Rahmen seiner gegenüber den Arbeitnehmern bestehenden Unterrichtungspflichten gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG Anspruch auf Nutzung dieses Systems. Dies gilt jedenfalls dann uneingeschränkt, wenn die betriebsinterne Kommunikation per Intranet gängige Praxis ist, wie z.B. in einem High-tech-Unternehmen der Elektroindustrie.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
JAAAD-13276

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