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LAG Schleswig-Holstein Beschluss v. - 4 TaBV 27/07

Gesetze: BetrVG § 99; TV-V (Versorgungsbetriebe) § 5

Leitsatz

Im Verfahren nach § 99 BetrVG zur Eingruppierung hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat nicht nur die vorgesehene Entgeltgruppe mitzuteilen, sondern auch die jeweilige Stufe und in welchem Umfang förderliche Zeiten berücksichtigt werden sollen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
RAAAD-12942

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