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LAG Schleswig-Holstein Urteil v. - 4 Sa 399/05

Gesetze: BetrAVG § 2 I; BetrAVG § 2 V 1

Leitsatz

1. Zu rechtsmissbräuchlichen Berufungsanträgen zwecks Erreichens der Berufungssumme.

2. Ungewisse Umstände, die erst in der Zukunft nach Ausscheiden des Mitarbeiters eintreten, sind bei der Berechnung der Versorgungsanwartschaft nicht zu berücksichtigen (hier: Regelung einer "Mindestanpassung" in einer Versorgungsordnung.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
CAAAD-12691

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