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LAG Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 Sa 1081/00

Gesetze: TVAng § 13 Abs. 3; TVAng § 17 Abs. 2

Leitsatz

Bei wörtlicher Anwendung von § 17 Abs.2 und 13 Abs.3 TBAng aöS ergibt sich ein Wertungswiderspruch bei der Berechnung von Kranken- und Urlaubsvergütung für angestellte Fleischbeschauer, die wegen der bisherigen Dauer der Beschäftigung nach Ablauf des 6-wöchigen Entgeltfortzahlungszeitraums bis zu 26 Wochen Krankengeldzuschuss erhalten. Monate, in denen ausschließlich die Bezüge aus diesem Krankengeldzuschuss geleistet wurden, sind so zu behandeln, als hätte der Angestellte keine Bezüge erhalten.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
HAAAD-12607

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