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Sächsisches LAG Urteil v. - 3 Sa 908/04

Gesetze: GG Art. 33 Abs. 2; SächsVerf Art. 119 S. 2 Nr. 2

Leitsatz

1. Zu den für die Eignung eines Bewerbers für den öffentlichen Dienst heranzuziehenden Umständen gehört auch derzeit eine Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter des MfS der DDR.

2. Jugendliches Alter und ggf. der Werdegang des Bewerbers können jedoch entlastend wirken und müssen deshalb bei der Eignungsbewertung berücksichtigt werden. War dies nicht geschehen, ist - soweit die Stelle nicht bereits endgültig besetzt ist - über die Bewerbung erneut unter Beachtung dieser Gesichtspunkte zu entscheiden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
AAAAD-12495

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