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Sächsisches LAG Urteil v. - 3 Sa 861/04

Gesetze: SächsKHG § 33 Abs. 8; SächsDSG § 11; Orientierungssatz: Arbeitnehmer als DS-Beauftragter eines Krankenhauses; Übertragung und Entzug dieser Funktion

Leitsatz

1. Bestellt der Krankenhausträger einen Arbeitnehmer des Krankenhauses zum betrieblichen DS-Beauftragten, so liegt hierin in der Regel gleichzeitig das Angebot auf Abänderung des Arbeitsvertrages. Dieses Angebot kann der Arbeitnehmer konkludent durch Aufnahme der (Zusatz-)Tätigkeit annehmen.

2. Diese arbeitsvertraglich vereinbarte (Zusatz-)Tätigkeit kann dem Arbeitnehmer einseitig nur im Wege der Vertragsänderung oder der Änderungskündigung entzogen werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
MAAAD-12491

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