Gesetze: BAT § 20; BAT § 23a; Erlass der Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur über die Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte vom , zuletzt geändert am Abschnitt B; Erlass der Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur über die Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte vom , zuletzt geändert am Abschnitt V in Verbindung mit IV Nr. 1
Leitsatz
Beamtendienstzeiten sind bei Lehrkräften an Gymnasien, die nicht die Voraussetzungen für die Verbeamtung erfüllen, auf Bewährungszeiten nach dem Erlass der Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur über die Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte vom , zuletzt geändert am nicht anzurechnen.
Tatbestand
Fundstelle(n): KAAAD-12431
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