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LAG Schleswig-Holstein Beschluss v. - 2 Ta 174/05

Gesetze: RVG § 33; GKG § 42 Abs. 4; BGB § 613 a

Leitsatz

Wendet sich ein Arbeitnehmer mit seiner Klage gleichzeitig gegen eine Kündigung des bisherigen Arbeitgebers und erstrebt er mit einem weiteren Antrag Feststellung, dass mit dem Erwerber ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis fortbestehe, ist der Streitwert gemäß § 42 Abs. 4 GKG lediglich einmal festzusetzen. Ziel des Rechtsstreits ist die Feststellung des Fortbestehens dieses Arbeitsverhältnisses, so dass lediglich ein Streitgegenstand vorliegt (Anschluss an LAG Schl.-Holst. - LAG-Report 2005, 223).

Fundstelle(n):
FAAAD-12129

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