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Sächsisches LAG Urteil v. - 2 Sa 791/02

Gesetze: ArbGG § 69 Abs. 2 n. F.; ZPO § 138 Abs. 1; ZPO § 138 Abs. 2; ZPO § 286

Leitsatz

Der Gegner ist von seiner Obliegenheit, den Tatsachenvortrag der anderen Seite prozessordnungsgemäß zu bestreiten, nicht deshalb entbunden, weil der Vortrag auf einer durch verdeckte Videoüberwachung gewonnenen Information beruht. Ein etwaiges Beweisverwertungsverbot enthält kein "Vortragsverbot".

Tatbestand

Fundstelle(n):
RAAAD-12005

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