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LAG Saarland Urteil v. - 2 Sa 70/06

Gesetze: BSHG § 19; SGB II § 16; TzBfG § 14 Abs. 1; TzBfG § 14 Abs. 1; TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7; TzBfG § 14 Abs. 4; TzBfG § 17; TzBfG § 21; BGB § 123

Leitsatz

Der Unternehmer, dem Drittmittel zur Erfüllung sozialstaatlicher Aufgaben für einen bestimmten Zeitraum bewilligt werden, darf das unternehmerische Risiko, ob es nach Ablauf dieses Zeitraums zu einer Anschlussfinanzierung kommt, weder durch die Vereinbarung einer Befristung noch durch die Vereinbarung einer auflösenden Bedingung auf den Arbeitnehmer abwälzen, wenn es nicht bloß um ein zeitlich begrenztes Objekt geht, sondern um eine staatliche Daueraufgabe.

Tatbestand

Fundstelle(n):
YAAAD-11985

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