Gesetze: Anlage 1 zum BBesG; Bundesbesoldungsordnungen A und B; Fußnote 7 zu Besoldungsgruppe A 13; ÄndTV zum BA-O § 2 Nr. 3 Satz 1 Nr. 1; Lehrer-Richtlinien-O der TdL Abschnitt A Nr. 3
Leitsatz
Das Ermessen in Abschnitt A Nr. 3 der Lehrer-Richtlinie-O der TdL bezieht sich lediglich auf die Feststellung, wann ein "Schulleiter" nach dieser Vorschrift einem verbeamteten "Rektor" im besoldungsrechtlichem Sinne gleichsteht (gegen -). Die Einstellung der Zahlung einer Amtszulage nach dieser Vorschrift stellt keine "neue" Ausübung von Ermessen dar, wenn schon keine Erstbestimmung hinsichtlich der Zahlung erfolgt ist (gegen -), sondern sich der Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet sah. Der vom Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom (8 AZR 620/01) angezogene und angewendete "Änderungstarifvertrag vom " existiert nicht, weswegen die Ausführungen zu einer sog. "Tarifautomatik" die Entscheidung nicht tragen können. Gemeint ist dort eine den Arbeitsvertrag ändernde vorformulierte Abrede der Arbeitsvertragsparteien selbst. Mit "Besoldung" der Schulleiter ist in dieser Entscheidung die Vergütung der angestellten Schulleiter gemeint.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NAAAD-11915
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.