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Sächsisches LAG Urteil v. - 2 Sa 180/02

Gesetze: ZPO § 533 n. F.

Leitsatz

Nach Inkrafttreten des Zivilprozeßreformgesetzes kann eine Klageänderung im Berufungsverfahren vom Gericht nicht für sachdienlich gehalten werden, wenn dadurch die einzige noch vorhandene vollwertige Tatsacheninstanz (des Ersten Rechtszuges) genommen würde.

Tatbestand

Fundstelle(n):
KAAAD-11809

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