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LAG Schleswig-Holstein Beschluss v. - 1 Ta 111/07

Gesetze: BetrVG § 99; BetrVG § 100; RVG § 23 Abs. 3

Leitsatz

Für das Verfahren gemäß § 100 BetrVG (vorläufige personelle Maßnahme) ist grundsätzlich der halbe Ausgangswert gemäß § 23 Abs. 3 RVG als Gegenstandswert anzusetzen (Änderung der Rechtsprechung des LAG Schleswig-Holstein, z.B. Beschl. vom - 2 Ta 105/03 -; vom - 2 Ta 152/03 -).

Fundstelle(n):
IAAAD-11062

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