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Thüringer LAG Urteil v. - 1 Sa 410/99

Gesetze: BBiG § 10; BGB § 133; BGB § 157

Leitsatz

Die Auslegung der Vergütungsabrede in einem vom Arbeitsamt geförderten Berufsausbildungsverhältnis kann ergeben, daß dem Auszubildenden kein eigenständiger Vergütungsanspruch gegen das ausbildende Unternehmen zusteht. Darin liegt kein Verstoß gegen zwingendes Recht - hier: § 10 Abs. 1 BBiG (ebenso ).

Tatbestand

Fundstelle(n):
VAAAD-11010

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