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Thüringer LAG Urteil v. - 1 Sa 178/99

Gesetze: BAT § 22; BAT § 23; BAT § 22 Abs. 2; BGB § 1712; SGB VIII § 52 a; ZPO § 97

Leitsatz

- Eine Sachbearbeiterin für Unterhaltssachen im Jugendamt ist zutreffend in die Vergütungsgruppe V c BAT-O (mit Bewährungsaufstieg in die Vergütungsgruppe V b BAT-O) eingruppiert.

- Darlegungs- und Beweislast für die korrigierende Rückgruppierung nach der Klarstellung der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung durch die Entscheidung des .

Tatbestand

Fundstelle(n):
BAAAD-10986

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