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Bezugskosten bei Rücksendung
[i]Sie erreichen uns unter BBK-Leserfrage@nwb.deDie BBK-Redaktion erreichen immer wieder spannende Leser-Fragen. Die interessantesten hiervon beantworten wir in dieser neuen Rubrik. Bitte richten Sie Ihre Zusendung per E-Mail an BBK-Leserfrage@nwb.de. Falls Ihre Zuschrift nicht ausgewählt werden kann, steht Ihnen die nwb Community zur Verfügung.
Fragen
(1) Werden in der
[i]Erfassung und Abgrenzung?Praxis
die Bezugskosten in eigenen Unterkonten zur besseren Übersicht oder aus
Vereinfachungsgründen auf Hauptkonten erfasst?
(2) Ist es
in der Praxis denkbar, dass ein Lieferant einen Teil der Bezugskosten bei einer
vollständigen Rücksendung dem Kunden versagt? Sind mengen-
(Transportkosten je kg) oder wertmäßige (Transportversicherungen)
Stornos im Zusammenhang mit Bezugskosten prinzipiell denkbar bzw. in der Praxis
wegen der Zusatzarbeit seitens Lieferer oder Kunden eher obsolet?
Antwort
Antwort zu Frage 1
1. Finanzbuchhaltung
Die [i]Vorläufige Buchung auf Unterkonten möglichBezugskosten können direkt auf den Hauptkonten gebucht werden. Sie können aber auch zunächst auf Unterkonten der Vorrätekonten erfasst werden. Da die Bezugskosten als Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren sind, müssen sie spätestens mit den vorbereitenden Abschlussbuchung...