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FG Münster 12.09.2008 6 K 676/04 E, BBK 5/2009 S. 219

Scheckzahlung unter Vorbehalt als Betriebseinnahme

Löst ein 4/3-Rechner einen Scheck ein, der unter dem Vorbehalt des Zustandekommens einer weiteren Vereinbarung gewährt wurde, ist die Einnahme in diesem Veranlagungszeitraum zu erfassen. Nach der Entscheidung des FG Münster gilt das auch dann, wenn die Vereinbarung nicht zustande kommt und der Betrag in einem späteren Veranlagungszeitraum [i]Striktes Zuflussprinzipzurückgezahlt werden muss: Erst dann liegt eine Betriebsausgabe vor. Der Kläger musste somit im Jahr des Zahlungseingangs die Betriebseinnahme voll versteuern.

Die Folgen dieser strikten Auslegung des Zuflussprinzips wurden aber gemildert, weil nach Ansicht des Gerichts ein Verlustrücktrag nach § 10d EStG zulässig war. Dies gelte auch dann, wenn zwar für das Verlustentstehungsjahr Festsetzungsverjährung eingetreten, jedoch das Verlustverre...