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VG Würzburg 27.01.2009 W 1 K 08.1886, NWB 10/2009 S. 680

Öffentliches Recht | Gebührenpflicht für Büro-PC weiterhin umstritten

Im Streit um die Rundfunkgebührenpflicht haben zwei weitere Gerichte entschieden, dass es keine Rechtsgrundlage für Rundfunkgebühren für ausschließlich zu dienstlichen Zwecken benutzte Computer gibt. Geklagt hatte im ersten Fall ein EDV-Fachmann, der zwar über einen Computer mit Internetanschluss in der Wohnung verfügte, ihn aber nur für seine Arbeit nutzte. Er hatte die Gebührenpflicht unter Hinweis auf die fehlende Nutzung des PC für Fernseh- und Rundfunkzwecke zurückgewiesen; vielmehr seien Radio- und Fernsehsendungen eine unerwünschte Ablenkung von der Arbeit. Das VG Wiesbaden entschied, ein „vernünftiger Durchschnittsbürger” verstehe unter einem Rundfunkempfangsgerät ein Radio oder Empfangsteil, das zumindest auch zum Zweck des Rundfunkempfangs angeschafft worden sei. Das treffe für e...