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Mietrecht | Kündigung des Mietvertrags für Neubebauung des Grundstücks
Die Kündigung der Mietwohnung zur wirtschaftlichen Verwertung des Hauses oder Grundstücks kann ein berechtigtes Interesse des Vermieters sein und ist zulässig (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Der Vermieter und Eigentümer darf die ordentliche Kündigung aussprechen, wenn das Gebäude stark sanierungsbedürftig ist, abgerissen werden und eine Immobilie mit mehr Wohnraum errichtet werden soll. Auf eine „Minimalsanierung” muss sich der Eigentümer nicht einlassen, noch weniger muss er den vollständigen Verbrauch der Bausubstanz abwarten. Im konkreten Sachverhalt hätte eine Sanierung hohe Kosten bedeutet – bei einer dennoch verhältnismäßig geringen Restnutzungsdauer. Darin sah das Gericht „erhebliche Nachteile” (i. S. des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB), die bei Abwägung mit dem Bestandsinteresse des Mieters an dem Mietverhältnis größeres Gewicht hatten.