IFRIC 13 AG2

Anhang: Anleitungen zur Anwendung

Dieser Anhang ist Bestandteil der Interpretation.

Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes von Prämiengutschriften

AG2 [1]

Ein Unternehmen kann den beizulegenden Zeitwert von Prämiengutschriften anhand des beizulegenden Zeitwerts der Prämien bemessen, gegen die sie eingelöst werden können. Der beizulegende Zeitwert der Prämiengutschriften trägt gegebenenfalls Folgendem Rechnung:

(a)

der Höhe der Nachlässe oder Anreize, die Kunden angeboten würden, die keine Prämiengutschriften aus einem ursprünglichen Verkauf erworben haben;

(b)

dem Anteil der Prämiengutschriften, die von Kunden voraussichtlich nicht eingelöst werden; und

(c)

dem Risiko der Nichterfüllung.

Wenn Kunden verschiedene Prämien zur Auswahl stehen, spiegelt der beizulegende Zeitwert der Prämiengutschriften die beizulegenden Zeitwerte der Auswahl angebotener Prämien wider, die im Verhältnis zur Häufigkeit gewichtet werden, mit der Kunden die einzelnen Prämien voraussichtlich wählen.

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AAAAD-10716

1Anm. d. Red.: Paragraph AG2 i. d. F. der VO v. 11. 12. 2012 (ABl EU Nr. L 360 S. 78) mit Wirkung v. 1. 1. 2013. Zur Anwendung siehe Paragraph 10B.