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Lexikon - Stand: 24.05.2024

Tarifvertrag

Henning Rabe v. Pappenheim

I Begriff, Arten

Der Tarifvertrag ist das wichtigste Instrument zur kollektiven Regelung von Arbeitsbedingungen. Es handelt sich dabei um einen schriftlichen Vertrag, in dem Arbeitsbedingungen für eine Vielzahl von Arbeitnehmern vereinbart werden. Auf der einen Seite des Vertrags steht eine Gewerkschaft (oder auch mehrere Gewerkschaften), auf der anderen ein Arbeitgeberverband oder ein einzelner Arbeitgeber.

Nicht jede Gewerkschaft ist allerdings tariffähig. Sie muss eine gewisse Kampfstärke besitzen, um überhaupt Tarifforderungen durchsetzen zu können. Daher sind bisweilen Tarifverträge mit „Mini-Gewerkschaften“ unwirksam. So wurde z. B. der „Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste“ die Anerkennung verweigert, ebenso der „Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen CGZP“ ( Az. 1 ABR 19/10) und der im Gesundheitswesen tätigen „medsonet“ ( Az. 1 ABR 33/12). Auch der Deutsche Handlungsgehilfen Verband e. V. (DHV, jetzt „DHV – Die Berufsgewerkschaft“) ist nicht tariffähig ( Az. 1 ABR 28/20), ebenso wenig die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) e. V. ( Az. 1 ABN 39/15). Das Bundesarbeitsger...

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