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Schwerbehinderte Menschen
I Grundsätze
Der Schutz von schwerbehinderten Menschen ist umfassend im Sozialgesetzbuch IX geregelt. Die außerordentliche Bedeutung dieses Schutzes wird auch durch das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention, BRK) deutlich, deren Vorgaben von der Europäischen Union übernommen worden sind. Die nationalen Gesetze zum Schutz schwerbehinderter Menschen sind vor diesem Hintergrund auszulegen.
Das SGB IX wurde 2018 umfassend neu geregelt. Dies hat auch zu einer Änderung der Paragraphen-Angaben geführt. Daher ist bei der Verwendung älterer Rechtsprechung und Literatur Aufmerksamkeit geboten.
Das deutsche Schwerbehindertenrecht ist z. T. außerordentlich kompliziert abgefasst. Seine Anwendbarkeit ist vielfach auch deswegen problematisch, weil es zu einem Nebeneinander von Arbeitsrecht, Sozialrecht und Verwaltungsrecht kommt und arbeitsgerichtliche Entscheidungen bisweilen davon abhängen, wie das Verwaltungsgericht bestimmte Vorfragen entscheidet.
Es kommt hinzu, dass § 1 AGG eine Benachteiligung aus Gründen der Behinderung verbietet und Entschädigungsansprüche für den Fall der Zuwiderhandlung androht. Der Diskriminierungsschutz gilt auch für Praktikant...