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Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis ist ein sog. Dauerschuldverhältnis. Dies bedeutet, dass es – anders als z. B. ein Auftrag oder ein Werkvertrag – nicht einfach durch die Erledigung bestimmter Aufgaben endet, sondern die Zusammenarbeit eben auf Dauer angelegt ist. Will entweder der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis beenden, muss dieser Beendigungswille der jeweils anderen Partei ausdrücklich mitgeteilt werden. Nur ausnahmsweise wird das Arbeitsverhältnis aufgrund äußerer Umstände automatisch beendet.
Zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses führen:
Kündigung
Aufhebungsvertrag
Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrags (Befristetes Arbeitsverhältnis)
Eintritt einer auflösenden Bedingung (Befristetes Arbeitsverhältnis)
Auflösungsurteil oder Beschluss des Arbeitsgerichts
Anfechtung oder Nichtigkeit des Arbeitsvertrags
Tod des Arbeitnehmers.
Nicht zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen führen:
Betriebsübergang
Insolvenz des Arbeitgebers
Streik
Verhinderung des Arbeitnehmers
Wehr- und Zivildienst
Eintritt von Erwerbsm...