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Arbeitsschutz
I Begriff
Vielfach wird der Rechtscharakter des Arbeitsrechts allein auf die Funktion als ArbeitnehmerschutzrechtArbeitnehmerschutzrecht reduziert. Seine Funktion als Wirtschaftsrecht wird zu Unrecht vielfach übersehen.
Im Teilbereich Arbeitsschutz gibt es zahlreiche Gesetze, die dem Schutz des Arbeitnehmers dienen und ihn gegen Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit und durch die Arbeit absichern sollen. Adressat dieser Vorschriften ist in erster Linie der Arbeitgeber. Auch wenn er aufgrund seiner Fürsorgepflicht bereits zum Arbeitsschutz verpflichtet ist, sollen durch die gesetzlichen Vorschriften die konkreten Gefahren, die dem Arbeitnehmer tätigkeitsbedingt am Arbeitsplatz drohen, möglichst gering gehalten werden. Seit Oktober 2013 werden im Arbeitsschutzgesetz explizit auch psychische Belastungen bei der Arbeit als mögliche Gesundheitsgefährdungen definiert (§ 4 Nr. 1, § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG).
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die im Arbeitszeitgesetz geregelten höchstens zulässigen Arbeitszeiten im Betrieb einzuhalten, und zwar unabhängig davon, ob ein Arbeitnehmer freiwillig länger arbeiten will.
Die gesetzlichen Regelungen des Arbeitsschutzes (z. B. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Gefahrstoffverordnung) geben de...