Darlehensverlust eines angestellten Angehörigen des
Alleingesellschafters als Werbungskosten aus nichtselbständiger
Arbeit
Leitsatz
1. Der Arbeitnehmer kann den Verlust
eines dem Arbeitgeber gewährten Darlehens als Werbungskosten im Rahmen der
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit abziehen, wenn er durch die
Darlehensgewährung nahezu ausschließlich die Sicherung seines
bestehenden oder die Erlangung eines höherwertigen Arbeitsplatzes
erstrebt.
2. Hat der Geschäftsführer
einer finanziell angeschlagenen GmbH, deren Alleingesellschafter sein Vater
ist, ein ungesichertes Darlehen gegeben, so spricht es gegen eine nahezu
ausschließlich durch die Arbeitsplatzsicherung veranlasste
Darlehensgewährung, wenn u.a.
der Geschäftsführer und
sein Bruder in absehbarer Zukunft Anteile an der GmbH in Höhe von jeweils
25 % übernehmen sollten und somit auch eine gesellschaftsrechtliche
Beteiligung geplant war,
der Geschäftsführer
trotz ungünstiger Ertragslage bzw. ungünstiger Ertragsaussichten ein
Darlehen in Höhe von rd. 250 % des durchschnittlichen Bruttojahresgehaltes
der letzten drei Jahre zur Verfügung gestellt hat,
der Geschäftsführer
sich schon früher in erheblichem Umfang für Verbindlichkeiten der
GmbH verbürgt und dabei auch privates Vermögen zur Absicherung von
Krediten der GmbH eingesetzt hatte, was beides auf ein unabhängig von der
konkreten Bedrohung des Arbeitsplatzes bestehendes Interesse am
wirtschaftlichen Erfolg der GmbH hindeutet,
der Geschäftsführer
nach der Insolvenz der GmbH bei seinem neuen Arbeitgeber sofort ein
höheres Gehalt als bei der GmbH bekommen hat,
außer
Familienangehörigen keine anderen Arbeitnehmer der GmbH Kredite
gewährt oder Sicherheiten gestellt haben.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 212 Nr. 4 EFG 2009 S. 565 Nr. 8 GmbH-StB 2009 S. 61 Nr. 3 GAAAD-10591
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