BFH - X R 58/08 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa, EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb S 2, GG Art 3 Abs 1
Rechtsfrage
Verfassungswidrigkeit der Besteuerung gesetzlicher Altersrenten nach dem Alterseinkünftegesetz: Sind die Altersrenten der Kläger ab 2005 weiterhin nur mit den Ertragsanteilen und nicht mit einem Anteil von 50 % zu versteuern? - Hätte die Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. bb Satz 2 EStG angewandt werden müssen; hätten hierzu zusätzlich auch die Beiträge für eine befreiende Lebensversicherung des Klägers und nachgezahlte Beiträge der Klägerin zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden müssen? - Verstößt § 22 EStG gegen das Verbot der Doppelbesteuerung?
Ertragsanteil; Öffnungsklausel; Rentenbesteuerung; Verfassung
Fundstelle(n):
UAAAD-10235