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Einkommensteuer | Ausschluss der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei fehlender bankmäßiger Dokumentation
Die Barzahlung einer Rechnung aus der Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ohne bankmäßige Dokumentation des Zahlungsvorgangs schließt die entsprechenden Aufwendungen von der Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG in seiner im Veranlagungszeitraum 2006 geltenden Fassung aus (Bezug: § 35a Abs. 2 Satz 2, Abs. 2 Satz EStG; Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG).
Praxishinweise: Der Wortlaut des § 35a Abs. 2 Satz 5 EStG in seiner bis zum Veranlagungszeitraum 2007 geltenden Fassung war eindeutig und verlangte zwingend die Einbeziehung eines Kreditinstituts in den Zahlungsvorgang. Diese formelle Voraussetzung ist nach Ansicht des BFH nicht verfassungswidrig, da die Ungleichbehandlung von baren und unbaren Zahlungen gerechtfertigt ist, um das erklärte Ziel des Gesetzgebers...