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StuB 4/2009 S. 158
Keine Kostenerstattung bei Einstellung eines Ordnungsgeldverfahrens wegen Nichteinreichung von Jahresabschlüssen der GmbH
Hat das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren wegen Nichteinreichung von Jahresabschlussunterlagen eingestellt und eine Erstattung für die Rechtsbeistandskosten abgelehnt, so ist eine Beschwerde hiergegen unzulässig ().