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Bilanzierung | Rückgängigmachung von Sonderabschreibungen
Mit (BStBl 2009 II S. 3) hat der BFH entschieden, dass Steuerpflichtige, die ein bestehendes Wahlrecht zur Vornahme einer Sonderabschreibung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 i. V. mit § 4 FördG ausgeübt haben, in den Folgejahren steuerbilanzrechtlich unbeschadet einer handelsrechtlichen Zuschreibung nicht auf die einmal in Anspruch genommene Sonderabschreibung verzichten können, sondern den verminderten Wertansatz fortzuführen haben. Eine Zuschreibung in der steuerlichen Gewinnermittlung sei wegen der bestehenden Wertobergrenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG nicht zulässig. Nach dem sind R 6.5 Abs. 2 Satz 5 EStR (Zuschüsse für Anlagegüter), R 6.6 Abs. 3 Satz 4 EStR (Übertragung stiller Reserven bei Ersatzbeschaffung) und R 6b.2 Abs. 1 Satz 2 EStR (Übertragung stiller Reserven), die eine entsprechende Zuschreibung in der steuerlichen Gewinnermittlung fordern, dad...