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Fall „Ein Stadtfest mit umsatzsteuerlichen Überraschungen”
Der nachfolgenden Fallbearbeitung liegt – leicht verändert – ein Originalverfahren vor dem Niedersächsischen Finanzgericht zugrunde, das im Juni 2008 vor dem 5. Senat des Finanzgerichts verhandelt wurde. Ein Urteil in der Sache erging nicht, weil die Beteiligten sich im Rahmen der mündlichen Verhandlung außergerichtlich verständigten.
Sachverhalt
In den Jahren 2001 bis 2004 veranstaltete die L-GbR gemeinsam mit E, einem Eigenbetrieb der niedersächsischen Stadt G, das sog. Stadtfest. Die Veranstaltung wurde in der Öffentlichkeit beworben mit Slogans wie „Die größte Party des Jahres”, „Die Stadthalle feiert” und „Die Stadt flippt aus”. Stadthalle und dahinter liegender Stadtpark wurden von E, der für die Vermietung bzw. Verpachtung dieser Lokalitäten zuständig war, kostenlos als Veranstaltungsort zur Verfügung gestellt. E bestritt ferner die Gastronomie des Festes, der ein erheblicher Anteil an den Gesamteinnahmen zukam, und bot mehrere Tanz- und Discoaktivitäten an, deren musikalische Unterstützung nicht durch Live-Musik, sondern vom Band erfolgte. Auch mit Karaoke und Höhenfeuerwerk wurden die zahlreichen Besuc...