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Gesetzliches Musterprotokoll Mehrpersonen-Unternehmergesellschaft
[i]Pelke, NWB 2009 S. 632Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist keine eigenständige Rechtsform, sondern lediglich eine Variante der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Sie unterscheidet sich von der GmbH im Wesentlichen dadurch, dass sie mit einem geringeren (ab 1 €) als dem Mindeststammkapital der GmbH (25.000 €) gegründet werden kann. [i]Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als neue Variante der GmbHDie Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) erscheint daher grundsätzlich geeignet für Existenzgründungen im wenig kapitalintensiven Dienstleistungssektor. Im Hinblick auf bereits zeitnah entstehende Aufwendungen direkt für den Geschäftsbetrieb oder auch indirekt, etwa buchhalterischer oder steuerlicher Art, erscheint jedoch ein Stammkapital von zumindest 3.000 bis 5.000 € sachgerecht. Das gesetzliche Musterprotokoll kann sowohl für die Gründung der „klassischen” GmbH als auch für die Gründung einer Ein- oder Mehrpersonen-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) verwendet werden. Die nachstehende Kommentierung erfolgt im Hinblick auf die Gründung einer Mehrpersonen-Unternehmergesellschaft und ergänzt den Beitrag des Autors auf S. 632.
Hinweis: Gesetzliche Musterprotokolle (kommentiert) zur...