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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 210/06 EFG 2009 S. 582 Nr. 8

Gesetze: EStG § 4, EStG § 6, HGB § 255, AO § 42

Missbrauch bei einem Schiffsfonds

Leitsatz

  1. Das ) betrifft einen Einzelfall und kann nicht auf andere Fonds übertragen werden.

  2. Das IV C-3 S 2253a 48/03 widerspricht geltendem Recht.

  3. Es muss im Einzelfall konkret geprüft werden, ob die Voraussetzungen für einen Missbrauch gem. § 42 AO vorliegen.

  4. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, sind Finanzierungsvermittlungskosten sofort abzugsfähige Betriebsausgaben.

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 1483 Nr. 24
EFG 2009 S. 582 Nr. 8
QAAAD-09520

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