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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 3 K 74/08

Gesetze: GrEStG § 5 Abs. 2, GrEStG § 6 Abs. 1 Satz 2, GrEStG § 6 Abs. 3 Satz 1

Einbringung mehrerer Grundstücke (von Alleineigentümer und GbR) in Gesamthand (KG)

Leitsatz

Wenn mehrere Grundstücke zugleich eingebracht werden und die Beteiligungsquote an der Gesamthand anschließend der wertmäßigen Summe der jeweils eingebrachten Grundstücke entspricht, bleibt es gleichwohl nach §§ 5 und 6 GrEStG bei der grundstücksbezogenen Beurteilung der Steuerbefreiung.

Möglich sind abweichende Vereinbarungen, inwieweit Grundstücke nur bestimmten Gesellschaftern oder den Gesellschaftern zu besonderen Anteilen gehören sollen.

Fundstelle(n):
PAAAD-09516

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