Wert einer gemischten Schenkung bei Ablösung eines Nießbrauchsrechts gegen Gewährung einer dauernden Last
Leitsatz
1. Wird das bei der Übergabe eines Grundstücks vereinbarte lebenslängliche unentgeltliche Nießbrauchsrecht gegen Gewährung
einer dauernden Last abgelöst, liegt eine Bereicherung vor, wenn der Verkehrswert des Verzichts auf das Nießbrauchsrecht,
welcher sich aus dem aus Anlage 9 zu § 14 BewG zu entnehmenden Vielfachen des Jahreswerts (durchschnittliche Jahreskaltmiete
des Nießbrauchsobjekts) ermittelt, den Wert der dauernden Last (Vervielfältiger multipliziert mit dem Wert der Jahresleistung)
übersteigt. Die Nießbrauchsbelastung kann bei der Ermittlung des Jahreswerts des Nießbrauchsrechts nicht vom Grundbesitzwert
abgezogen werden.
2. Vereinnahmt die Schenkerin neben der dauernden Last weiterhin die Mieteinnahmen, ohne dass die Voraussetzungen des § 323
ZPO vorliegen, wird der den Wert der Schenkung mindernde Wert der Gegenleistung nicht erhöht.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 1111 Nr. 18 NAAAD-09492
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