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BFH-Rechtsprechung zur Lohnsteuer im 2. Halbjahr 2008
Bedeutsam ist vor allem die im 2. Halbjahr 2008 ergangene Rechtsprechung zu Fahrten des Arbeitnehmers von der Wohnung zur Arbeitsstätte. Aufgrund des Vorlagebeschlusses des BFH hat das die Neuregelung der Pendlerpauschale ab in § 9 Abs. 2 Satz 1 und 2 EStG für verfassungswidrig erklärt. Solche Aufwendungen sind also weiterhin Werbungskosten und die sog. Pendlerpauschale ist rückwirkend ab dem schon ab dem 1. Entfernungskilometer absetzbar. Das BMF hat den Erlass von vorläufigen Bescheiden angeordnet, die dieser Entscheidung Rechnung trägt. Benutzt der Arbeitnehmer für solche Fahrten einen von seinem Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen, ist hierfür nach dem ein geldwerter Vorteil in Form eines Zuschlags von 0,03 % des Listenpreises des Fahrzeugs nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG lediglich für eine Teilstrecke zu berechnen, wenn er den Wagen nur für eine solche Teilstrecke benutzt hat. Das BMF ist dem in einer Billigkeitsregelung gefolgt. In einer weiteren Entscheidung v. - VI R 85/04 hat der BFH betont, das bei Benutzung des Dienstwagens nur einmal wöchentlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für jede Fahrt ein Zus...