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LAG Nürnberg Beschluss v. - 9 TaBV 47/04

Gesetze: BetrVG § 2; BetrVG § 80; TVG § 3

Leitsatz

Dem Betriebsrat steht kein Unterlassungsanspruch zu, wenn der Arbeitgeber mit einem nicht tarifgebundenen Mitarbeiter eine von den Bestimmungen des Tarifvertrages abweichende Arbeitszeitregelung trifft, wenn diese keine Betriebsnorm i.S.d. § 3 Abs. 2 TVG darstellen und somit die alleinige Tarifbindung des Arbeitgebers nicht genügt.

Fundstelle(n):
BAAAD-09470

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