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LAG Niedersachsen Beschluss v. - 9 TaBV 107/05

Gesetze: BetrVG § 75; BetrVG § 99; AÜG § 1 Abs. 2; AÜG § 9 Nr. 2; TVG § 4 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 3

Leitsatz

1. Die Arbeitnehmerüberlassung durch eine konzerneigene oder unternehmenszugehörige Personaldienstleistungsgesellschaft verstößt nicht gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

2. Der Betriebsrat kann in derartigen Fällen der Besetzung von Dauerarbeitsplätzen mit Leiharbeitnehmern die Zustimmungsverweigerung nicht auf § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG stützen.

3. Die Beschäftigung von Stammbelegschaft und Leiharbeitnehmern zu unterschiedlichen Bedingungen verstößt nicht gegen § 75 Abs. 1 BetrVG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
WAAAD-09463

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