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LAG München Urteil v. - 9 Sa 95/04

Gesetze: BAT § 49; UrlV § 5

Leitsatz

Voraussetzung für einen Anspruch auf Zusatzurlaub gemäß § 49 BAT, § 5 Abs. 1 S. 1 Ziff 2 UrlV ist, dass der Angestellte überwiegend mit tatsächlich infektiösem Material arbeitet. Eine Arbeit mit einem möglicherweise infektiösem Material ist nicht ausreichend.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
MAAAD-09449

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