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LAG München Urteil v. - 9 Sa 751/04

Gesetze: BetrVG § 77; BGB §§ 164 ff.

Leitsatz

1. Ein Fehler in der Zuständigkeit führt zur Unwirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses.

2. Der Arbeitgeber kann sich bezüglich der Unterschrift eines Betriebsratsvorsitzenden, der gleichzeitig Gesamtbetriebsratsvorsitzender ist, unter eine Betriebsvereinbarung nicht auf die Grundsätze der Darlegungs- oder Anscheinsvollmacht berufen, wenn die Unterschrift auf einem Beschluss des unzuständigen Betriebsratsgremiums beruht und der Arbeitgeber selbst sich an das unzuständige Gremium gewandt hat.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
JAAAD-09437

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