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LAG München Urteil v. - 9 Sa 56/06

Gesetze: BGB § 626

Leitsatz

Es kann dahingestellt bleiben, ob ein Arbeitnehmer eine Treuepflichtverletzung begeht, wenn er über einen Zeitraum von mehr als 2 Jahren ohne Arbeitsleistung Arbeitsentgelt bezieht und Geschäftsführung nicht darüber informiert, dass er trotz mehrmaligen Angebot der Arbeitsleistung an den Personalleiter unter Fortzahlung der Vergütung nicht beschäftigt wird. Selbst wenn hierin eine Pflichtverletzung liegt, so ist vor Ausspruch einer Kündigung eine Abmahnung erforderlich.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAD-09429

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