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LAG München Beschluss v. - 8 Ta 438/07

Gesetze: ArbGG § 2 Abs. 3

Leitsatz

1. Rechtlicher Zusammenhang gem. § 2 Abs. 3 ArbGG, wenn Arbeitnehmer als Diebe und Dritte als Hehler auf Schadensersatz gem. §§ 840, 421 BGB in Anspruch genommen werden.

2. Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang gem. § 2 Abs. 3 ArbGG, wenn die Arbeitnehmer als Diebe das Diebesgut unmittelbar an die Dritten als Hehler verkaufen.

Fundstelle(n):
UAAAD-09361

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