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LAG München Urteil v. - 8 Sa 53/06

Gesetze: BetrVG § 77; BetrVG § 111; BGB § 179; BGB § 427

Leitsatz

Kein Anspruch auf Abfindung oder Schadensersatz aus einem Sozialplan gegen das beherrschende Unternehmen, den dieses mit ihren Tochterunternehmen einerseits sowie dem eigenen Betriebsrat und den Betriebsräten der Tochterunternehmen andererseits abgeschlossen hat, wenn das Tochterunternehmen, dem der Arbeitnehmer angehört, aus dem Unternehmensverband ausgeschieden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
MAAAD-09342

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