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LAG München Urteil v. - 8 Sa 362/06

Gesetze: GG Art. 9 Abs. 3; GG Art. 12 Abs. 1; TVG § 5 Abs. 4

Leitsatz

Wirksame Befristung eines Arbeitsverhältnisses auf das Ende des Kalendermonats, in dem eine Arbeitnehmerin das 65. Lebensjahr vollendet hat, durch einen allgemeinverbindlich erklärten einschlägigen Tarifvertrag (hier Rahmentarifvertrag vom für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
XAAAD-09334

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