Gesetze: MTV Groß- und Außenhandel § 6 Nr. 3 S. 1; BGB § 613 a
Leitsatz
Die 12-monatige Kündigungsfrist des § 6 Nr. 3 S. 1 MTV Groß- und Außenhandel beinhaltet eine durch Betriebstreue und schlechtere Arbeitsmarktchancen des Arbeitnehmers sachlich gerechtfertigte Besserstellung und verstößt nicht gegen das AGG. Auch wenn ein Großhandelsunternehmen den Großhandel aufgibt, alle Großhandelsbetriebe und den dazugehörigen Overhead an ein Tochterunternehmen gemäß § 613 a BGB überträgt und nur noch als Holding fortbesteht, erfolgt die Kündigung gegenüber einem dem Betriebsübergang widersprechenden Arbeitnehmer nicht wegen einer Betriebsstilllegung.
Tatbestand
Fundstelle(n): DAAAD-09277
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.