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LAG München Urteil v. - 7 Sa 353/07

Gesetze: EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 3

Leitsatz

Für nach dem entstandene Ansprüche aus einem vor dem begründeten Dauerschuldverhältnis (hier: Arbeitsverhältnis), ist die Regelung des Art. 229 § 6 Abs. 3 EGBGB jedenfalls dann anzuwenden, wenn der Entstehungsprozess des Anspruchs zeitlich nah um den liegt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NAAAD-09252

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