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LAG Nürnberg Urteil v. - 7 Sa 182/07

Gesetze: BGB § 626

Leitsatz

Bei der Interessenabwägung gilt:

- Eine lange Betriebszugehörigkeitsdauer kann gewichtungsneutral sein, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer lange Vertrauen entgegen gebracht hat und damit die Zerstörung des Vertrauens besonders schwer wiegt.

- Die Nachahmungsgefahr durch andere Arbeitnehmer steigert das Auflösungsinteresse des Arbeitgebers.

- Der Umfang der zukünftig befürchteten Schäden wird nicht notwendigerweise durch den vergangenen Schaden begrenzt. Maßgebend ist die objektiv im Kündigungszeitpunkt bestehende Gefahr.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2007 S. 2748 Nr. 50
BB 2008 S. 171 Nr. 4
PAAAD-09234

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