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LAG München Beschluss v. - 6 TaBV 8/06

Gesetze: ArbGG § 83a Abs. 2; ArbGG § 83a Abs. 3; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3

Leitsatz

Auch bei Erledigung eines Beschlussverfahrens zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit kann das Verfahren vom Vorsitzenden eingestellt werden ohne Prüfung, ob der entsprechende Antrag zulässig und begründet gewesen war.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
HAAAD-09215

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