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LAG Nürnberg Beschluss v. - 6 Ta 27/04

Gesetze: GKG § 19 Abs. 1 Satz 2

Leitsatz

Der Wert von Hilfsanträgen ist in der Regel zusätzlich zum Wert der Hauptanträge bei der Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren zu berücksichtigen. § 19 Abs. 1 Satz 2 GKG findet hierbei keine Anwendung.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
GAAAD-09182

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